Erwägungsgrund 9 32018R2000
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Verwendung der Mittel für die Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, und von Personen, die internationalen Schutz genießen, Bericht erstatten, insbesondere über die Übertragung von Beträgen auf andere Maßnahmen des nationalen Programms gemäß dieser Verordnung.