Erwägungsgrund 3 32018R2000
Ein Teil der im Jahr 2016 — und in manchen Fällen 2017 — nach den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 zugewiesenen Mittel ist nach wie vor in den nationalen Programmen der Mitgliedstaaten verfügbar.
Ein Teil der im Jahr 2016 — und in manchen Fällen 2017 — nach den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 zugewiesenen Mittel ist nach wie vor in den nationalen Programmen der Mitgliedstaaten verfügbar.