Erwägungsgrund 13 32018R2005
Für Erzeugnisse, die ausschließlich für die industrielle und landwirtschaftliche Verwendung oder für die Verwendung im Freien bestimmt sind, sollte die vorgeschlagene Beschränkung nur für jene Erzeugnisse gelten, die weichmacherhaltiges Material enthalten, das mit menschlichen Schleimhäuten oder für längere Zeit mit der Haut in Kontakt kommt, da solche Kontakte zu einer Exposition führen, die ein Risiko für die menschlichen Gesundheit darstellt.