Erwägungsgrund 9 32018R2005
Der SEAC stimmte den Schlussfolgerungen des Dossiers nach Anhang XV zu, dass ein Aufschub für die Anwendung der Beschränkung um 36 Monate vernünftig und ausreichend erscheint, damit die beteiligten Akteure in den Lieferketten dieser entsprechen können. Der SEAC stimmte auch den im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC aufgrund sozioökonomischer Überlegungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Informationen, die von der Automobil- und Luftfahrtbranche im Rahmen der öffentlichen Konsultation unterbreitet wurden, bestimmte Ausnahmeregelungen für diese Branchen vor.