Erwägungsgrund 6 32018R0975
Die SPRFMO ist befugt, für die Fischereien in ihrem Zuständigkeitsbereich Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erlassen, die für die Vertragsparteien der SPRFMO (im Folgenden „Vertragsparteien“) verbindlich sind. Diese Maßnahmen sind in erster Linie an die Vertragsparteien gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für Betreiber wie beispielsweise Schiffskapitäne.