Erwägungsgrund 7 32018R0975
Diese Verordnung sollte nicht die von der SPRFMO festgelegten Fangmöglichkeiten abdecken, da diese Fangmöglichkeiten im Rahmen der gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassenen jährlichen Verordnung über die Fangmöglichkeiten zugeteilt werden.