Erwägungsgrund 3 32018R0975
Gemäß dem Beschluss 2012/130/EU des Rates ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik (im Folgenden „SPRFMO-Übereinkommen“), mit dem am 26. Juli 2010 die Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPRFMO) gegründet wurde.