Erwägungsgrund 19 32019R1239
Häfen sind nicht der Endbestimmungsort von Waren. Die Effizienz der Hafenaufenthalte von Schiffen hat Auswirkungen auf die gesamte Logistikkette, wenn Güter und Personen in die Häfen und aus ihnen heraus befördert werden. Um die Interoperabilität und Multimodalität des Seeverkehrs und dessen reibungslose Integration in die gesamte Logistikkette zu gewährleisten und andere Verkehrsträger zu unterstützen, sollten die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr den Austausch relevanter Informationen, z. B. Einlauf- und Auslaufzeiten, in ähnlichen Rahmen ermöglichen wie sie für andere Verkehrsträger entwickelt worden sind.