Art. 35 32019R0127
Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.