Erwägungsgrund 6 32019R2236
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) die Empfehlung GFCM/42/2018/1 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Europäischen Aal im Mittelmeer angenommen, mit dem Bewirtschaftungsmaßnahmen für Europäischen Aal (Anguilla anguilla) im Mittelmeer (geografische GFCM-Untergebiete 1 bis 27) festgelegt wurden. Diese Maßnahmen umfassen eine jährliche Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten, die von jedem Mitgliedstaat im Einklang mit den Erhaltungszielen der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates, seinem nationalen Bewirtschaftungsplan beziehungsweise seinen nationalen Bewirtschaftungsplänen für Europäischen Aal und den jeweiligen zeitlichen Wanderungsmustern von Europäischem Aal in dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt werden muss. Die Schonzeit gilt für alle Meeresgewässer des Mittelmeers und für Brackgewässer wie Mündungsgebiete, Küstenlagunen und Übergangsgewässer, nach Maßgabe der Empfehlung. Diese Maßnahme sollte in Unionsrecht umgesetzt werden.