Erwägungsgrund 9 32019R2236
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände von kleinen pelagischen Arten und Grundfischarten ist es angebracht, die bestehenden Fischereistrukturen zu erhalten und den Zugang der slowenischen Flotte zu einer Mindestmenge an kleinen pelagischen Arten und einen Mindestfischereiaufwand für Grundfischbestände zu gewährleisten.