Erwägungsgrund 7 32019R2236
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 nahm die GFCM auch die Empfehlung GFCM/42/2018/8 über weitere Sofortmaßnahmen für die Jahre 2019-2021 für kleine pelagische Bestände im Adriatischen Meer (geografische Untergebiete 17 und 18) an, mit der Fang- und Aufwandsbeschränkungen für kleine pelagische Bestände für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in den geografischen GFCM-Untergebieten 17 und 18 (Adriatisches Meer) festgelegt wurden. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Fangbeschränkungen werden nur für ein Jahr festgesetzt und greifen keinerlei weiteren in der Zukunft anzunehmenden Maßnahmen und möglichen Regelungen zur Aufteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor.