Erwägungsgrund 5 32019R0289
Deshalb wurden die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 im Rahmen der letzten, 2014 vorgenommenen Überprüfung der Vorschriften über die staatlichen Beihilfen der Union an die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeglichen, um die Verfahren für staatliche Beihilfen zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Forstsektor und bei nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in ländlichen Gebieten zu vereinfachen.