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Auf Aufforderung eines Mitgliedstaats, in dem eine ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde, sollte der betreffende ausländische Investor oder das betreffende Unternehmen die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen. Ist ein Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen trotz bestmöglicher Anstrengungen nicht in der Lage, diese Informationen einzuholen, so sollte er das den betroffenen Mitgliedstaaten oder der Kommission umgehend mitteilen. In diesem Fall sollte die Möglichkeit bestehen, etwaige Kommentare eines anderen Mitgliedstaats oder eine etwaige Stellungnahme der Kommission im Rahmen des Kooperationsmechanismus auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen abzugeben.
Der Mitgliedstaat, in dem die ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde, kann den ausländischen Investor oder das Unternehmen, in dem…
Ist ein Mitgliedstaat oder die Kommission der Auffassung, dass eine ausländische Direktinvestition, die keiner Überprüfung unterzogen wird, voraussichtlich die…
Um die Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, ist es auch wichtig, in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Informationen und Koordinierung…
Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können, wenn eine ausländische…
Der Kooperationsmechanismus sollte nur zum Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten…
Ist ein Mitgliedstaat der begründeten Auffassung, dass eine ausländische Direktinvestition in seinem Hoheitsgebiet voraussichtlich seine Sicherheit oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.