Erwägungsgrund 6 32019R0497
Um die nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts eines Mitgliedstaats aus der Union abzumildern, sollte zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 bereits zur Verfügung stehen, für Fischer und Betreiber, die in erheblichem Umfang vom Zugang zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs abhängig sind, eine öffentliche Unterstützung für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeiten möglich sein.