Erwägungsgrund 8 32019R0497
Die verbleibenden Mittel können für alle förderfähigen Maßnahmen aufgewendet werden, durch die die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union abgemildert werden.
Die verbleibenden Mittel können für alle förderfähigen Maßnahmen aufgewendet werden, durch die die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union abgemildert werden.