Erwägungsgrund 5 32019R0519
In der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird verlangt, dass dem EU-Typgenehmigungsbogen die Prüfergebnisse als Anlage beigefügt werden. Es sollte klargestellt werden, dass damit auf die Anlage mit den Prüfergebnissen Bezug genommen wird. Daher sollte die genannte Verordnung dahingehend geändert werden, dass auf die korrekte Anlage Bezug genommen wird.