Erwägungsgrund 7 32019R0519
In der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird auf die Aufhebung der Richtlinie 74/347/EWG des Rates Bezug genommen, obwohl darin stattdessen auf die Aufhebung der Richtlinie 2008/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug genommen werden sollte, mit welcher die erstgenannte Richtlinie kodifiziert wurde. Daher besteht die Notwendigkeit, die entsprechenden Bezugnahmen in der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu ändern.