Erwägungsgrund 6 32019R0519
Mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, für einen Zeitraum von fünf Jahren delegierte Rechtsakte zu erlassen; dieser Zeitraum ist am 21. März 2018 ausgelaufen. Da verschiedene Elemente des Typgenehmigungsverfahrens, das in der Verordnung und in den gemäß jener Verordnung erlassenen Rechtsakten festgelegt wird, fortlaufend aktualisiert werden müssen, insbesondere um sie an den technischen Fortschritt anzupassen oder um Berichtigungen vorzunehmen, sollte dieser Zeitraum verlängert und die Möglichkeit späterer stillschweigender Verlängerungen vorgesehen werden.