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Das ECRIS-TCN sollte nur Angaben zur Identität von Drittstaatsangehörigen enthalten, die von einem Strafgericht in der Union verurteilt wurden. Diese Identitätsangaben sollten alphanumerische Daten und Fingerabdruckdaten umfassen. Es sollte auch möglich sein, Gesichtsbilder aufzunehmen, sofern das Recht des Urteilsmitgliedstaats die Erhebung und Speicherung von Gesichtsbildern einer verurteilten Person zulässt.
Der Datensatz kann auch Gesichtsbilder des verurteilten Drittstaatsangehörigen enthalten, sofern gemäß dem nationalen Recht des Urteilsmitgliedstaats die…
Mit dem ECRIS-TCN sollte die Verarbeitung von Fingerabdruckdaten ermöglicht werden, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Informationen über…
Die Mitgliedstaaten sollten im ECRIS-TCN Datensätze über verurteilte Drittstaatsangehörige anlegen. Das sollte, soweit möglich, automatisch und unverzüglich…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
Um den Bürgerinnen und Bürgern der Union ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu bieten, in dem der freie Personenverkehr…
Vorerst sollten im ECRIS-TCN enthaltene Gesichtsbilder ausschließlich für die Bestätigung der Identität eines Drittstaatsangehörigen verwendet werden, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.