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Unbeschadet von Absatz 2 sind für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten folgende Behörden zuständig: Der MID gibt die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständige Behörde in der Identitätsbestätigungsdatei an.
das SIRENE-Büro des Mitgliedstaats bei Übereinstimmungen, die bei der Erfassung oder Aktualisierung einer SIS-Ausschreibung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1862 erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel II der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei der Übermittlung von Daten an Eurodac bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei der Übermittlung von Daten an Eurodac bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel V der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei der Übermittlung von Daten an Eurodac bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden;
die für die Erhebung von Daten nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2024/1358 zuständigen Behörden bei der Übermittlung von Daten an Eurodac bei Übereinstimmungen, die bei der Übermittlung derartiger Daten erzielt wurden.
Die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten in der Identitätsbestätigungsdatei zuständige Behörde ist das SIRENE-Büro des Mitgliedstaats, der die Ausschreibung eingegeben hat, wenn eine Verknüpfung zu Daten erstellt wird, die in einer Ausschreibung
von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2018/1862 enthalten sind;
von Vermissten oder schutzbedürftigen Personen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) 2018/1862 enthalten sind;
von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden, nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/1862 enthalten sind;
von Personen für verdeckte Kontrollen, Ermittlungsanfragen oder gezielte Kontrollen nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 enthalten sind.
Die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständige Behörde erhält Zugriff auf die in der betreffenden Identitätsbestätigungsdatei enthaltenen verknüpften Daten und auf die im CIR und gegebenenfalls im SIS verknüpften Identitätsdaten. Sie prüft die verschiedenen Identitäten unverzüglich. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, aktualisiert sie die Verknüpfung gemäß den Artikeln 31, 32 und 33 und fügt diese unverzüglich zur Identitätsbestätigungsdatei hinzu.
Wenn mehr als eine Verknüpfung erstellt wird, prüft die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständige Behörde jede Verknüpfung gesondert.
Wenn Daten, die zu einer Übereinstimmung geführt haben, bereits verknüpft sind, berücksichtigt die für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständige Behörde die bestehenden Verknüpfungen bei der Prüfung, ob neue Verknüpfungen erstellt werden müssen.
von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden, nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/1862 enthalten sind;
eine Angabe der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde;
Für die Zwecke der manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten nach Artikel 29 erhalten folgende Stellen Zugriff auf die im MID gespeicherten Daten nach…
Eine manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten sollte von der Behörde vorgenommen werden, die die Daten eingegeben bzw. aktualisiert hat, welche zu der…
im SIS nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1860 und Kapitel V der Verordnung (EU) 2018/1861 eine Ausschreibung zu einer Person erstellt oder aktualisiert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.