Erwägungsgrund 3 32019R0957
Der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) kam in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 zu dem Ergebnis, dass die Risiken für die breite Öffentlichkeit, die von der Verwendung von abdichtenden oder imprägnierenden Sprühprodukten ausgehen, welche (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol oder TDFAs und organische Lösungsmittel enthalten, nicht angemessen beherrscht werden und dass die vorgeschlagene Beschränkung eine geeignete Maßnahme zur Verringerung der Risiken darstellt. Zudem war der RAC der Auffassung, dass das Gemisch aus TDFAs und/oder (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol mit organischen Lösungsmitteln so gekennzeichnet werden sollte, dass sichergestellt ist, dass gewerbliche Verwender dieser Produkte sich der mit der Verwendung dieser Gemische einhergehenden spezifischen Gefahr bewusst sind.