Erwägungsgrund 4 32019R0957
Am 15. Juni 2017 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme an und stellte fest, dass die vorgeschlagene Beschränkung, vorbehaltlich der vom RAC und vom SEAC vorgeschlagenen Änderungen, als die hinsichtlich der sozioökonomischen Vorteile und Kosten zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Bekämpfung der erkannten Risiken darstellt, die von der Exposition gegenüber Sprühprodukten, welche Gemische aus (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs mit organischen Lösungsmitteln enthalten, ausgehen. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten bezüglich des Vorhandenseins der betroffenen Sprühprodukte auf dem Markt für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit, der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahme sowie der vermutlich geringen Kosten des Vorschlags gelangte der SEAC zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung nicht unverhältnismäßig ist.