Verordnung (EU) 2019/957 der Kommission vom 11. Juni 2019 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs (Text von Bedeutung für den EWR)
Der SEAC stimmte Dänemark zu, dass ein Aufschub für die Anwendung der Beschränkung um 18 Monate ausreichend lang erscheint, damit die Interessenträger zur Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung angemessene Maßnahmen ergreifen können.
Erwägungsgrund 5 32019R0957
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