Erwägungsgrund 7 32019R0957
Am 29. August 2017 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor; auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Inverkehrbringen von Sprühprodukten, die (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und/oder TDFAs in Verbindung mit organischen Lösungsmitteln enthalten, für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit ein nicht akzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, gegen das auf Unionsebene vorzugehen ist.