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Angesichts der Empfindlichkeit des Ökosystems der Ostsee sollte die Unterstützung für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten nicht für den Umbau von Fischereifahrzeugen für andere Tätigkeiten als den kommerziellen Fischfang, beispielsweise die Freizeitfischerei, die sich nachteilig auf das Ökosystem auswirken könnte, gewährt werden. Die Unterstützung sollte somit nur für das Abwracken von Fischereifahrzeugen gewährt werden.
Um die schwerwiegenden nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen für Fischereigemeinschaften und -unternehmen infolge der anhaltenden und negative…
Um die Kohärenz der Anpassung der Flottenstruktur in der Ostsee mit den Erhaltungszielen des Mehrjahresplans für die Ostsee zu gewährleisten, sollte die…
Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn das Gerät oder die sonstige Ausrüstung gemäß Absatz 1 nachweislich eine bessere Größenselektion oder nachweislich…
Angesichts der Herausforderungen bei der Verwirklichung der Erhaltungsziele der GFP ist die Unterstützung der Flottenanpassung im Hinblick auf bestimmte…
Abweichend von Absatz 1 kann auch ohne endgültige Einstellung der Fangtätigkeit Unterstützung zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit gewährt werden,…
Trifft ein Fischereifahrzeug im Zuge seiner Fischereitätigkeiten auf ein empfindliches marines Ökosystem, so stellt es die Fischereitätigkeit unverzüglich ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.