Erwägungsgrund 59 32013R1303
Öffentlich-private Partnerschaften (im Folgenden "ÖPP") können ein wirksames Mittel zur Verwirklichung von Vorhaben darstellen, bei denen die Erreichung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen dadurch gewährleistet wird, dass verschiedene Arten öffentlicher und privater Quellen zusammengeführt werden. Um den Rückgriff auf die ESI-Fonds zur Unterstützung von als ÖPP strukturierten Vorhaben zu erleichtern, sollte diese Verordnung durch Anpassung einiger der gemeinsamen Bestimmungen über die ESI-Fonds bestimmten speziellen Merkmalen von ÖPP Rechnung tragen.