Erwägungsgrund 1 32020R0460
Die Mitgliedstaaten sind von den Folgen des COVID-19-Ausbruchs auf beispiellose Weise betroffen. Die aktuelle Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit behindert das Wachstum in den Mitgliedstaaten, was wiederum die gravierenden Liquiditätsengpässe verschärft, die auf den plötzlichen und erheblichen Anstieg des Bedarfs an öffentlichen Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zurückzuführen sind. Dadurch ist eine Ausnahmesituation entstanden, die besondere Maßnahmen erfordert.