Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)
Als Reaktion auf die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Fonds auf Gegenseitigkeit und Bestandsversicherungen aus dem EMFF unterstützt werden, damit das Einkommen von Fischern und Aquakulturbetreibern, die von der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit betroffen sind, gesichert wird.
Erwägungsgrund 10 32020R0460
Erwägungsgrund 10 32020R0460Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen