Erwägungsgrund 7 32020R0460
Als unmittelbare Reaktion auf die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Ausgaben für Vorhaben zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten ab dem 1. Februar 2020 förderfähig sein.
Als unmittelbare Reaktion auf die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Ausgaben für Vorhaben zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten ab dem 1. Februar 2020 förderfähig sein.