Erwägungsgrund 3 32020R0559
Um unverzüglich auf die Auswirkungen reagieren zu können, die die Krise auf die am stärksten gefährdeten Personen hat, sollten Ausgaben für Vorhaben, mit denen Krisenreaktionskapazitäten zur Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 gestärkt werden, ab dem 1. Februar 2020 förderungsfähig sein.