Erwägungsgrund 5 32020R0559
Um sicherzustellen, dass die am stärksten benachteiligten Personen weiterhin Unterstützung aus dem Fonds in einem sicheren Umfeld erhalten können, ist es notwendig, den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität einzuräumen, sodass sie die Unterstützungsprogramme auf der Grundlage von Konsultationen mit Partnerorganisationen an den derzeitigen Kontext anpassen können, unter anderem indem alternative Liefermodalitäten etwa mittels Gutscheinen oder Karten in elekronischer oder einer anderen Form erlaubt werden und indem den Mitgliedstaaten gestattet wird, bestimmte Elemente des operationellen Programms zu ändern, ohne dass dazu die Annahme eines Kommissionsbeschlusses erforderlich wäre. Um eine sichere Unterstützung für die am stärksten gefährdeten Personen zu gewährleisten, sollte es auch möglich sein, den Partnerorganisationen außerhalb des Budgets für technische Hilfe die erforderlichen Schutzmaterialien und -ausrüstungen zur Verfügung zu stellen.