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Die Kommission hebt die Mittelbindung jedweden Betrags in einem Programm auf, der nicht für Vorfinanzierungen gemäß Artikel 90 verwendet wurde oder für den bis zum 31. Dezember des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Mittelbindungen für die Jahre 2021 bis 2026 kein Zahlungsantrag gemäß den Artikeln 91 und 92 eingereicht wurde.
Der Teil der am 31. Dezember 2029 noch offenen Mittelbindungen wird aufgehoben, wenn das Gewährpaket und der abschließende Leistungsbericht für aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem JTF und dem EMFAF unterstützte Programme nicht innerhalb der Frist nach Artikel 43 Absatz 1 bei der Kommission eingereicht werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 4 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementAm 31. Dezember 2023 noch offene Mittelbindungen werden aufgehoben, wenn der Kommission nicht bis zu dem in Artikel 141 Absatz 1 festgelegten Zeitpunkt…
Am 31. Dezember 2023 noch offene Mittelbindungen werden aufgehoben, wenn der Kommission nicht bis zu dem in Artikel 52 Absatz 1 festgelegten Zeitpunkt sämtliche…
Die Kommission hebt unter Berücksichtigung von Artikel 10 den Teil einer Mittelbindung auf, für den bis zu folgenden Fristen keine Vorauszahlung erfolgt ist…
„(1) Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum…
Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum 15.…
Die Kommission hebt Mittelbindungen für die Kofinanzierung, die sie zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 genehmigt hat und für die ihr bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.