Erwägungsgrund 14 32014R0513
In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche wird festgestellt, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine gesamteuropäische Aufgabe ist; ferner wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Strafverfolgung angemahnt, da ein wirksames Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität grundlegend für den Schutz der legalen Wirtschaft vor typischen kriminellen Aktivitäten wie der Geldwäsche ist.