Erwägungsgrund 50 32014R0514
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 anzugleichen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 anzugleichen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —