Gesetze
Gesetz wird geladen …
CCI-Nr. Bezeichnung auf Englisch [255] Bezeichnung in der Landessprache [255] Version Erstes Jahr [4] Letztes Jahr [4] Förderfähig ab Förderfähig bis Nummer des Kommissionsbeschlusses Datum des Kommissionsbeschlusses Nummer des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats Datum des Inkrafttretens des Änderungsbeschlusses des Mitgliedstaats Nicht substanzielle Übertragung (Artikel 24 Absatz 5 der Dachverordnung) ja/nein (1) Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Zahl der Zeichen ohne Leerstellen. 1. Programmstrategie: wichtigste Herausforderungen und politische Maßnahmen Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern iii, iv, v und ix der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) In diesem Abschnitt wird erläutert, wie mit dem Programm die wichtigsten auf nationaler Ebene ermittelten Herausforderungen auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und/oder Strategien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene angegangen werden. Darin wird ein Überblick über den Stand der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands der Union und über die bei den Aktionsplänen der Union erzielten Fortschritte gegeben, und es wird beschrieben, wie der Fonds ihre Entwicklung im Laufe des Programmzeitraums unterstützen wird. Textfeld [15 000 ] 2. Spezifische Ziele (für jedes spezifische Ziel, ausgenommen technische Hilfe, zu wiederholen) Bezug: Artikel 22 Absätze 2 und 4 der Dachverordnung 2.1. Bezeichnung des spezifischen Ziels [300] 2.1.1. Beschreibung eines spezifischen Ziels In diesem Abschnitt werden für jedes einzelne spezifische Ziel die Ausgangslage und die wichtigsten Herausforderungen beschrieben und die aus Fondsmitteln unterstützte Reaktion vorgeschlagen. Es wird beschrieben, welche Durchführungsmaßnahmen mit der Unterstützung aus dem Fonds angegangen werden; der Abschnitt enthält eine indikative Auflistung der Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Artikel 3 und 5 der AMIF-, der ISF- oder der BMVI-Verordnung fallen. Insbesondere Folgendes: Für die Betriebskostenunterstützung wird eine Begründung gemäß Artikel 21der AMIF-Verordnung, Artikel 16 der ISF-Verordnung oder Artikel 16 und 17 der BMVI-Verordnung angegeben. Sie enthält eine indikative Liste der Begünstigten mit ihren satzungsmäßigen Zuständigkeiten und die wichtigsten zu unterstützenden Aufgaben. Gegebenenfalls geplante Nutzung von Finanzinstrumenten. Textfeld [16 000 Zeichen] 2.1.2. Indikatoren Bezug: Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe e der Dachverordnung Tabelle 1: Outputindikatoren Spezifisches Ziel ID [5] Indikator [255] Einheit für die Messung Etappenziel (2024) Sollvorgabe (2029) Tabelle 2: Ergebnisindikatoren Spezifisches Ziel ID [5] Indikator [255] Einheit für die Messung Ausgangswert Einheit für die Messung des Ausganswerts Bezugsjahr(e) Sollvorgabe (2029) Einheit für die Messung für die Sollvorgabe Datenquelle [200] Bemerkungen [200] 2.1.3. Indikative Aufschlüsselung der geplanten Mittel (EU) nach Art der Intervention Bezug: Artikel 22 Absatz 5 der Dachverordnung und Artikel 16 Absatz 12 der AMIF-Verordnung, Artikel 13 Absatz 12 der ISF-Verordnung oder Artikel 13 Absatz 18 der BMVI-Verordnung Tabelle 3: Indikative Aufschlüsselung Spezifisches Ziel Art der Intervention Code Richtbetrag (in EUR) 2.2. Technische Hilfe 2.2.1. Beschreibung Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe f, Artikel 36 Absatz 5, Artikel 37 und Artikel 95 der Dachverordnung Textfeld [5 000 ] (Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung) Textfeld [3 000 ] (Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung) 2.2.2. Indikative Aufschlüsselung der technischen Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 und Artikel 37 Dachverordnung Tabelle 4: Indikative Aufschlüsselung Art der Intervention Code Richtbetrag (in EUR) 3. Finanzierungsplan Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe g der Dachverordnung 3.1. Mittelausstattung nach Jahr Tabelle 5: Mittelausstattung aufgeschlüsselt nach Jahr Fonds 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt 3.2. Gesamtmittelzuweisungen Tabelle 6: Gesamtmittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds und nationalem Beitrag Spezifisches Ziel (SZ) Art der Maßnahme Berechnungsgrundlage Unionsunterstützung (insgesamt oder öffentlich) Unionsbeitrag (a) nationaler Beitrag (b)=(c)+(d) indikative Aufschlüsselung des nationalen Beitrags Insgesamt (e)=(a)+(b) Kofinanzierungssatz (f)=(a)÷(e) öffentlich (c) privat (d) SZ 1 Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (außer Transit-Sonderregelung) oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung (Transit-Sonderregelung) Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 6 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung Insgesamt für SZ 1 SZ 2 Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 1 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 12 Absatz 2 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 3 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 4 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF- Verordnung oder Artikel 12 Absatz 5 der BMVI-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung Insgesamt für SZ 2 SZ 3 Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 2 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 3 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 12 Absatz 5 der ISF-Verordnung oder Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung Insgesamt für SZ 3 SZ 4 Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 2 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 4 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 19 der AMIF-Verordnung Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Zugang) Maßnahmen mit Kofinanzierung gemäß Artikel 20 der AMIF-Verordnung (Abgang) Insgesamt für SZ 4 Technische Hilfe nach Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung Technische Hilfe nach Artikel 37 der Dachverordnung Endsumme Tabelle 8: Zusicherungsplan Anzahl der Personen pro Jahr Kategorie 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Neuansiedlung Aufnahme aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der AMIF-Verordnung Aufnahme von schutzbedürftigen Personen aus humanitären Gründen gemäß Artikel 19 Absatz 3 der AMIF-Verordnung Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Zugang) Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde (Abgang) [sonstige Kategorien] 3.3. Übertragungen Tabelle 7: Übertragungen zwischen Fonds in geteilter Mittelverwaltung Empfangender Fonds / empfangendes Instrument Übertragender Fonds / übertragendes Instrument AMIF ISF BMVI EFRE ESF+ Kohäsionsfonds EMFAF Insgesamt AMIF ISF BMVI Insgesamt (1) Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums. Tabelle 8: Übertragungen auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung Zu übertragender Betrag Instrument 1 [Bezeichnung] Instrument 2 [Bezeichnung] Insgesamt (1) Kumulative Beträge für alle Übertragungen während des Programmplanungszeitraums. 4. Grundlegende Voraussetzungen Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe i der Dachverordnung Tabelle 9: Zielübergreifende grundlegende Voraussetzungen Grundlegende Voraussetzungen Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen Kriterien Erfüllung der Kriterien Verweis auf relevante Unterlagen Begründung Kriterium 1 j/n [500] [1 000 ] Kriterium 2 5. Programmbehörden Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe k, Artikel 71 und Artikel 84 der Dachverordnung Tabelle 10: Programmbehörden Name der Einrichtung [500] Name und Funktion des Ansprechpartners [200] E-Mail-Adresse [200] Verwaltungsbehörde Prüfbehörde Stelle, an die die Kommission Zahlungen entrichtet 6. Partnerschaft Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe h der Dachverordnung Textfeld [10 000 ] 7. Kommunikation und Sichtbarkeit Bezug: Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe j der Dachverordnung Textfeld [4 500 ] 8. Verwendung von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen Bezug: Artikel 94 und 95 Dachverordnung Beabsichtigte Nutzung der Artikel 94 und 95 JA NEIN Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen im Rahmen der Priorität gemäß Artikel 94 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 1 ausfüllen) □ □ Ab der Annahme wird im Rahmen des Programms die Erstattung des Unionsbeitrags basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 95 der Dachverordnung in Anspruch genommen (falls ja, Anlage 2 ausfüllen) □ □ Anlage 1 Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen Muster für die Einreichung von Daten zur Prüfung durch die Kommission (Artikel 94 der Dachverordnung) Datum der Einreichung des Vorschlags Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn auf Unionsebene vereinfachte Kostenoptionen verwendet werden, die durch den in Artikel 94 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden. A. Zusammenfassung der wichtigsten Elemente Spezifisches Ziel Geschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb des spezifischen Ziels, für das die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in % Art(en) der abgedeckten Vorhaben Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht Einheit für die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht Art der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung) Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption Code Beschreibung Code Beschreibung (1) Dies bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung. (2) Dies bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators, falls zutreffend. B. Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen) Erhielt die Verwaltungsbehörde Unterstützung von einem externen Unternehmen, um die unten angegebenen vereinfachten Kosten festzulegen? Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben: ja/nein – Name des externen Unternehmens 1. Beschreibung der Art des Vorhabens einschließlich des Zeitplans für die Durchführung 2. Spezifische(s) Ziel(e) 3. Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht 4. Einheit die Messung für den Indikator, der eine Erstattung nach sich zieht 5. Standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung 6. Betrag pro Einheit für die Messung oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierungen) der vereinfachten Kostenoption 7. Von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung abgedeckte Kostenkategorien 8. Decken diese Kostenkategorien alle förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben ab? (j/n) 9. Anpassungsmethoden 10. Überprüfung des Erreichens der [bereitgestellten] Einheiten — Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System das Erreichen der bereitgestellten Einheiten überprüft wird. — Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen kontrolliert wird und von wem. — Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden. 11. Mögliche Fehlanreize, Abhilfemaßnahmen und geschätzter Risikograd (hoch/mittel/niedrig) 12. Auf dieser Grundlage von der Kommission voraussichtlich zu erstattender Gesamtbetrag (national und Union) (1) Geplanter Beginn der Auswahl der Vorhaben und geplante Frist für ihren Abschluss (siehe Artikel 63 Absatz 5 der Dachverordnung). (2) Für Vorhaben, die mehrere vereinfachte Kostenoptionen umfassen, die unterschiedliche Kostenkategorien, verschiedene Projekte oder aufeinanderfolgende Phasen eines Vorhabens abdecken, sind die Felder 3 bis 11 für jeden Indikator auszufüllen, der eine Erstattung nach sich zieht. (3) Falls zutreffend, geben Sie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Anpassung sowie einen eindeutigen Verweis auf einen spezifischen Indikator an (einschließlich eines Links zu einer Website, auf der dieser Indikator veröffentlicht ist, falls zutreffend). (4) Könnte es zu negativen Auswirkungen auf die Qualität der unterstützten Vorhaben kommen und, falls ja, welche Maßnahmen (z. B. Qualitätssicherung) werden ergriffen, um dieses Risiko auszugleichen? C. Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung 1. Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.) 2. Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung auf der Grundlage von Artikel 94 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist. 3. Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und auf Anfrage in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden. 4. Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind. 5. Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten. Anlage 2 Unionsbeitrag basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen Muster für die Einreichung von Daten zur Prüfung durch die Kommission (Artikel 95 der Dachverordnung) Datum der Einreichung des Vorschlags Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn Beträge für nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen auf Unionsebene verwendet werden, die durch den in Artikel 95 Absatz 4 der Dachverordnung genannten delegierten Rechtsakt festgelegt werden. A. Zusammenfassung der wichtigsten Elemente Spezifisches Ziel Von der nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung abgedeckter Betrag Art(en) der abgedeckten Vorhaben Zu erfüllende Bedingungen/Zu erzielende Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen Indikator Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen Vorgesehene Art der Erstattungsmethode, die für die Erstattung an den oder die Begünstigten verwendet wird Code Beschreibung Code Beschreibung (1) Bezieht sich auf den Code in Anhang VI der AMIF-, BMVI- und ISF-Verordnung. (2) Bezieht sich auf den Code eines gemeinsamen Indikators beziehen, falls zutreffend. B. Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen) 1. Beschreibung der Art des Vorhabens 2. Spezifisches Ziel 3. Zu erfüllende Bedingungen oder zu erzielende Ergebnisse 4. Stichtag für die Erfüllung der Bedingungen oder Erzielung der Ergebnisse 5. Indikatordefinition 6. Einheit für die Messung für die zu erfüllenden Bedingungen/zu erzielenden Ergebnisse, die eine Erstattung durch die Kommission nach sich ziehen 7. Zwischenleistungen (falls zutreffend), die eine Erstattung durch die Kommission mit einem Zeitplan für Erstattungen nach sich ziehen Zwischenleistungen Voraussichtliches Datum Beträge (in EUR) 8. Gesamtbeträge (einschließlich Unions- und nationaler Mittel) 9. Anpassungsmethoden 10. Überprüfung der Erzielung des Ergebnisses oder der Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der Zwischenleistungen): — Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n) bzw. mit welchem System die Erzielung des Ergebnisses oder die Erfüllung der Bedingung (und gegebenenfalls der einzelnen Zwischenleistungen) überprüft wird. — Beschreiben Sie, was während der Verwaltungsüberprüfungen (auch vor Ort) kontrolliert wird sowie von wem und wie. — Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von relevanten Daten/Dokumenten getroffen werden. 11. Nutzung von Zuschüssen in Form von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen. Erfolgt der vom Mitgliedstaat an die Begünstigten gewährte Zuschuss in Form einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung? [j/n] 12. Vorkehrungen zur Gewährleistung des Prüfpfads Bitte listen Sie die für diese Vorkehrungen zuständige(n) Stelle(n) auf. Anlage 3 Thematische Fazilität Verfahrensnummer Spezifisches Ziel Modalität: spezifische Maßnahmen/ Soforthilfe/ Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen/ Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde Art der Intervention Unionsbeitrag (in EUR) Vorfinanzierungsrate <type='N' input='M'> <type='N' input='M'> <type=‘S’ input='S'> <type=‘S’ input='S'> <type='N' input='M'> <type='N' input='M'> Beschreibung der Maßnahme [Text] Der Mitgliedstaat reicht eine Änderung der thematischen Fazilität ein bzw. lehnt sie ab Datum: <type='N' input='M'> Einreichen/Ablehnen <type=‘S’ input='S'> Bemerkungen (Wenn ein Mitgliedstaat ablehnt oder wenn Indikatoren, Sollvorgaben und Etappenziele nicht aktualisiert werden, sollte eine Begründung eingegeben werden; ferner sollten Abschnitt 2.1.3. Tabelle 1, Abschnitt 3.1. Tabelle 1 und Abschnitt 3.2. Tabelle 1 dieses Anhangs überarbeitet werden.) [Text]
Tabelle 1: Finanzinformationen auf Ebene der Priorität und des Programms für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds, den JTF und den EMFAF (Artikel 42 Absatz 2…
Inhalt 1. ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KLIMA-SOZIALPLANS 1.1. Zusammenfassung 1.2. Überblick über die aktuelle Lage der Politik 1.3.…
„ANHANG XX GROSSPROJEKT: STRUKTURIERTE DATEN ZUM KODIEREN Großprojekt: wichtigste Einzelheiten Antragsformular Infrastruktur Antragsformular Produktive…
„ANHANG XX GROSSPROJEKT: STRUKTURIERTE DATEN ZUM KODIEREN Großprojekt: wichtigste Einzelheiten Antragsformular Infrastruktur Antragsformular Produktive…
CCI-Nr. [15 Zeichen] Bezeichnung [255] Version Erstes Jahr [4] Letztes Jahr [4] Förderfähig ab Förderfähig bis Nummer des Kommissionsbeschlusses Datum des…
Anhang I wird wie folgt geändert: 1. Teil I erhält folgende Fassung: „TEIL I ALLGEMEINE ANGABEN 1. Anmeldung Handelt es sich um a) ☐ eine Voranmeldung? Falls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.