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Jeder Mitgliedstaat erstellt einen Leistungsrahmen, der es erlaubt, die Leistung des Programms während dessen Durchführung zu begleiten und zu evaluieren und darüber Bericht zu erstatten, und der zur Messung der Gesamtleistung der Fonds beiträgt. Der Leistungsrahmen umfasst
Output- und Ergebnisindikatoren zu den für das Programm ausgewählten spezifischen Zielen wie in den fondsspezifischen Verordnungen festgelegt,
Etappenziele, die bis Ende des Jahres 2024 für die Outputindikatoren zu erreichen sind, sowie
Sollvorgaben, die bis Ende des Jahres 2029 für die Output- und die Ergebnisindikatoren zu erreichen sind.
Etappenziele und Sollvorgaben werden in Bezug auf jedes spezifische Ziel innerhalb eines Programms festgelegt, mit Ausnahme der technischen Hilfe und des spezifischen Ziels zu materieller Deprivation gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m der ESF+-Verordnung.
Anhand der Etappenziele und Sollvorgaben können die Kommission und der Mitgliedstaat die Fortschritte beim Erreichen der spezifischen Ziele bemessen. Sie müssen den Anforderungen gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Haushaltsordnung entsprechen.
Zielwerte und jährliche Etappenziele, die anhand der einschlägigen Ergebnisindikatoren für das jeweilige spezifische Ziel festgelegt werden;
In Anhang VIII sind die Indikatoren für die Berichterstattung über den Fortschritt des Fonds bei der Erreichung der Ziele des Artikels 3 Absatz 2 festgelegt.…
Die Indikatoren, anhand deren über die Fortschritte des Instruments zur Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 3 Absatz 2 Bericht zu erstatten ist,…
den Fortschritt bei der Durchführung des Programms des Mitgliedstaats und beim Erreichen der darin festgelegten Etappenziele und Zielwerte unter…
die Benennung der Durchführungsschritte und der Finanz- und Outputindikatoren sowie gegebenenfalls der Ergebnisindikatoren, die als Etappenziele und Ziele für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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