Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Neben der Verfolgung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sollte die Unterstützung für die Anbindung der Netze durch den EFRE und den Kohäsionsfonds auf die Ergänzung der fehlenden Verbindungen zu dem transeuropäischen Verkehrsnetz ausgerichtet sein.
Erwägungsgrund 22 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen