Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bezug: Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung). Die Begründungen und Textfelder unter den Nummern 1-10 dieses Anhangs umfassen nicht mehr als 35 Seiten, wobei eine Seite durchschnittlich 3 000 Zeichen ohne Leerstellen enthält. CCI-Nr. [15] Bezeichnung [255] Version Erstes Jahr [4] Letztes Jahr [4] Nummer des Kommissionsbeschlusses Datum des Kommissionsbeschlusses (1) Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Zahl der Zeichen ohne Leerstellen. 1. Auswahl der politischen Ziele und des spezifischen Ziels des JTF Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Dachverordnung Tabelle 1: Auswahl des politischen Ziels und des spezifischen Ziels des JTF mit Begründung Ausgewähltes Ziel Programm Fonds Begründung für die Auswahl eines politischen Ziels oder des spezifischen Ziels des JTF [3 500 pro Ziel] 2. Politische Entscheidungen, Koordinierung und Komplementarität Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern i bis iii der Dachverordnung Eine Zusammenfassung der politischen Entscheidungen und der wichtigsten Ergebnisse, die für jeden der in der Partnerschaftsvereinbarung erfassten Fonds erwartet werden – Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Dachverordnung Textfeld Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten in Bezug auf die Fonds sowie gegebenenfalls Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Programmen – Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b, Ziffer ii der Dachverordnung Textfeld Komplementaritäten und Synergien zwischen den von der Partnerschaftsvereinbarung erfassten Fonds, dem AMIF, dem ISF, dem BMVI und anderen Unionsinstrumenten – Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Dachverordnung Textfeld 3. Beitrag zur Haushaltsgarantie im Rahmen von InvestEU mit Begründung Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 14 der Dachverordnung Tabelle 2A: Beitrag zu InvestEU (Aufschlüsselung nach Jahren) Beitrag aus Beitrag zu Aufschlüsselung nach Jahren Fonds Regionenkategorie InvestEU-Politikbereich(e) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Kohäsionsfonds entfällt EMFAF entfällt Tabelle 2B: Beitrag zu InvestEU (Zusammenfassung) Regionenkategorie Politikbereich 1: Nachhaltige Infrastruktur Politikbereich 2: Forschung, Innovation und Digitalisierung Politikbereich 3: KMU Politikbereich 4: Soziale Investitionen und Kompetenzen Insgesamt (a) (b) (c) (d) (f)=(a)+(b)+(c)+(d) EFRE stärker entwickelt weniger entwickelt Übergang ESF+ stärker entwickelt weniger entwickelt Übergang Kohäsionsfonds EMFAF Insgesamt Textfeld [3 500 ] (Begründung unter Berücksichtigung, wie diese Beträge zur Verwirklichung der in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der InvestEU-Verordnung ausgewählten politischen Ziele beitragen) 4. Übertragungen Der Mitgliedstaat beantragt eine □ Übertragung zwischen Regionenkategorien □ Übertragung auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung □ Übertragung zwischen dem EFRE, dem ESF+ oder dem Kohäsionsfonds oder auf einen oder mehrere andere Fonds □ Übertragung von EFRE- und ESF+-Mitteln auf den JTF als ergänzende Unterstützung □ Übertragung vom Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ auf das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ 4.1. Übertragung zwischen Regionenkategorien Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 111 der Dachverordnung Tabelle 3A: Übertragungen zwischen Regionenkategorien (Aufschlüsselung nach Jahren) Übertragung von Übertragung auf Aufschlüsselung nach Jahren Regionenkategorie Regionenkategorie 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt stärker entwickelt stärker entwickelt / Übergang / weniger entwickelt Übergang weniger entwickelt Tabelle 3B: Übertragung zwischen Regionenkategorien (Zusammenfassung) Regionenkategorie Zuweisung aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie Übertragung auf: Zu übertragender Betrag Übertragener Anteil der ursprünglichen Zuweisung Zuweisung aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie nach der Übertragung weniger entwickelt stärker entwickelt Übergang stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Übergang stärker entwickelt weniger entwickelt Textfeld [3 500 ] (Begründung) 4.2. Übertragungen auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung Bezug: Artikel 26 Absatz 1 der Dachverordnung Tabelle 4A: Übertragungen auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung, wenn diese Möglichkeit in dem Basisrechtsakt vorgesehen ist (Aufschlüsselung nach Jahren) Übertragung von Übertragung auf Aufschlüsselung nach Jahren Fonds Regionenkategorie Instrument 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Kohäsionsfonds entfällt EMFAF entfällt (*1) Es können Übertragungen auf jedwedes andere Instrument mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung vorgenommen werden, wenn diese Möglichkeit in dem Basisrechtsakt vorgesehen ist. Die Anzahl und Namen der jeweiligen Unionsinstrumente sind entsprechend anzugeben. Tabelle 4B: Übertragungen auf Instrumente mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung, wenn diese Möglichkeit in dem Basisrechtsakt vorgesehen ist (Zusammenfassung) Fonds Regionenkategorie Instrument 1 Instrument 2 Instrument 3 Instrument 4 Instrument 5 Insgesamt EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Kohäsionsfonds EMFAF Insgesamt (*1) Es können Übertragungen auf jedwedes andere Instrument mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung vorgenommen werden, wenn diese Möglichkeit in dem Basisrechtsakt vorgesehen ist. Die Anzahl und Namen der jeweiligen Unionsinstrumente sind entsprechend anzugeben. Textfeld [3 500 ] (Begründung) 4.3. Übertragung zwischen dem EFRE, dem ESF+ und dem Kohäsionsfonds oder auf einen oder mehrere andere Fonds Bezug: Artikel 26 Absatz 1 der Dachverordnung Tabelle 5A: Übertragungen zwischen dem EFRE, dem ESF+ und dem Kohäsionsfonds und auf einen oder mehrere andere Fonds (Aufschlüsselung nach Jahren) Übertragungen von Übertragungen auf Aufschlüsselung nach Jahren Fonds Regionenkategorie Fonds Regionenkategorie (falls zutreffend) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt EFRE stärker entwickelt EFRE, ESF+ oder Kohäsionsfonds, EMFAF, AMIF, ISF, BMVI Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Kohäsionsfonds entfällt EMFAF entfällt (*1) Übertragungen zwischen dem EFRE und dem ESF+ können ausschließlich innerhalb derselben Regionenkategorie vorgenommen werden. Tabelle 5B: Übertragungen zwischen dem EFRE, dem ESF+ und dem Kohäsionsfonds oder auf einen oder mehrere andere Fonds (Zusammenfassung) Übertragung auf/Übertragung von EFRE ESF+ Kohäsionsfonds EMFAF AMIF ISF BMVI Insgesamt stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Kohäsionsfonds EMFAF Insgesamt (*1) Übertragung auf andere Programme. Übertragungen zwischen dem EFRE und dem ESF+ können ausschließlich innerhalb derselben Regionenkategorie vorgenommen werden. Textfeld [3 500 ] (Begründung) 4.4. Übertragung von EFRE- und ESF+-Mitteln auf den JTF als ergänzende Unterstützung, mit Begründung Bezug: Artikel 27 der Dachverordnung Tabelle 6A: Übertragung von EFRE- und ESF+-Mitteln auf den JTF als ergänzende Unterstützung (Aufschlüsselung nach Jahren) Fonds Regionenkategorie Fonds 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt EFRE stärker entwickelt JTF Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt JTF Übergang weniger entwickelt (*1) Die JTF-Mittel sollten durch EFRE- oder ESF+-Mittel der Regionenkategorie, in der das betreffende Gebiet liegt, ergänzt werden. Tabelle 6B: Übertragung von EFRE- und ESF+-Mitteln auf den JTF als ergänzende Unterstützung (Zusammenfassung) nach Artikel 3 der JTF-Verordnung Zuweisung vor Übertragungen Übertragungen auf den JTF auf das Gebiet befindlich in : Übertragung von (als ergänzende Unterstützung), aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie: EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Insgesamt stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt (*1) Die JTF-Mittel sollten durch EFRE- oder ESF+-Mittel der Regionenkategorie, in der das betreffende Gebiet liegt, ergänzt werden. Textfeld [3 500 ] (Begründung) 4.5. Übertragungen vom Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) auf das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bezug: Artikel 111 Absatz 3 der Dachverordnung Tabelle 7: Übertragungen vom Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) auf das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Übertragung vom Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt Grenzüberschreitend Transnational Randlage Übertragung auf das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Fonds Regionenkategorie 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Insgesamt EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt JTF entfällt Kohäsionsfonds entfällt Textfeld [3 500 ] (Begründung) 5. Form von Unionsbeiträgen für technische Hilfe Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f der Dachverordnung Wahl der Form der Unionsbeiträge für technische Hilfe □ Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 4 □ Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 (*1) Bei Wahl dieser Option ist Tabelle 1 in Abschnitt 8 auszufüllen. (*2) Bei Wahl dieser Option ist Tabelle 2 in Abschnitt 8 auszufüllen. Textfeld [3 500 ] (Begründung) 6. Thematische Konzentration 6.1. Bezug: Artikel 4 Absatz 3 der EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung Der Mitgliedstaat beschließt, □ die thematische Konzentration auf nationaler Ebene einzuhalten. □ die thematische Konzentration auf Ebene der Regionenkategorien einzuhalten. □ die Kohäsionsfonds-Mittel zum Zwecke der thematischen Konzentration zu berücksichtigen. 6.2. Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Dachverordnung und Artikel 7 Absatz 1 der ESF+-Verordnung Der Mitgliedstaat hält die Anforderungen der thematischen Konzentration ein. … % soziale Inklusion Unter den spezifischen Zielen h bis l in Artikel 4 der ESF+-Verordnung geplant Geplante ESF+-Programme 1 2 … % Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen Unter dem spezifischen Ziel m und in hinreichend begründeten Fällen unter dem Ziel l in Artikel 4 der ESF+-Verordnung geplant Geplante ESF+-Programme 1 2 … % Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen Unter den spezifischen Zielen a, f und l in Artikel 4 der ESF+-Verordnung geplant Geplante ESF+-Programme 1 2 … % Unterstützung der Bekämpfung der Kinderarmut Unter den spezifischen Zielen f und h bis l in Artikel 4 der ESF+-Verordnung geplant Geplante ESF+-Programme 1 2 … % Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und der Nichtregierungsorganisationen Unter allen spezifischen Zielen außer m in Artikel 4 der ESF+-Verordnung geplant Geplante ESF+-Programme 1 2 7. Vorläufige Mittelzuweisung aus jedem der in der Partnerschaftsvereinbarung erfassten Fonds, aufgeschlüsselt nach politischen Zielen, dem spezifischen Ziel des JTF und der technischen Hilfe auf nationaler und gegebenenfalls auf regionaler Ebene Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Dachverordnung Tabelle 8: Vorläufige Mittelzuweisung aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds, dem JTF, dem ESF+ und dem EMFAF, aufgeschlüsselt nach politischen Zielen, dem spezifischen Ziel des JTF und der technischen Hilfe Politische Ziele, spezifisches Ziel des JTF oder technische Hilfe EFRE Zuweisung aus dem Kohäsionsfonds auf nationaler Ebene JTF ESF+ Zuweisung aus dem EMFAF auf nationaler Ebene Insgesamt Zuweisung auf nationaler Ebene Regionenkategorie Zuweisung aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie Zuweisung auf nationaler Ebene Mittel nach Artikel 3 der JTF-Verordnung Mittel nach Artikel 4 der JTF-Verordnung Zuweisung auf nationaler Ebene Regionenkategorie Zuweisung aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie Politisches Ziel 1 stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Politisches Ziel 2 stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Politisches Ziel 3 stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Politisches Ziel 4 stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Politisches Ziel 5 stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Spezifisches Ziel des JTF Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung (falls zutreffend) stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung (falls zutreffend) stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Technische Hilfe gemäß Artikel 37 der Dachverordnung (falls zutreffend) stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Insgesamt stärker entwickelt stärker entwickelt Übergang Übergang weniger entwickelt weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Mittel nach Artikel 7 der JTF-Verordnung im Zusammenhang mit Mitteln nach Artikel 3 der JTF-Verordnung Mittel nach Artikel 7 der JTF-Verordnung im Zusammenhang mit Mitteln nach Artikel 4 der JTF-Verordnung Insgesamt (*1) Der Betrag sollte die Flexibilitätsbeträge gemäß Artikel 18 der Dachverordnung umfassen, die vorläufig zugewiesen wurden. Die tatsächliche Zuweisung der Flexibilitätsbeträge wird erst im Rahmen der Halbzeitüberprüfung bestätigt. (*2) JTF-Beträge nach der geplanten ergänzenden Unterstützung aus dem EFRE und dem ESF+. Textfeld [3 500 ] (Begründung) 8. Auflistung der geplanten Programme im Rahmen der in der Partnerschaftsvereinbarung erfassten Fonds mit den jeweiligen vorläufigen Mittelzuweisungen aufgeschlüsselt nach Fonds und dem entsprechenden nationalen Beitrag aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 110 der Dachverordnung Tabelle 9A: Auflistung der geplanten Programme mit vorläufigen Mittelzuweisungen Bezeichnung [255] Fonds Regionenkategorie Unionsbeitrag nationaler Beitrag Insgesamt Programm 1 EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Programm 2 Kohäsionsfonds entfällt Programm 3 ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Programm 4 JTF-Zuweisung (Artikel 3 der JTF-Verordnung) entfällt JTF-Zuweisung (Artikel 4 der JTF-Verordnung) entfällt Insgesamt EFRE, Kohäsionsfonds, JTF, ESF+ Programm 5 EMFAF entfällt (*1) Der Betrag sollte die Flexibilitätsbeträge gemäß Artikel 18 der Dachverordnung umfassen, die vorläufig zugewiesen wurden. Die tatsächliche Zuweisung der Flexibilitätsbeträge wird erst im Rahmen der Halbzeitüberprüfung bestätigt. (*2) Programme können gemäß Artikel 25 Absatz 1 gemeinsame Unterstützung aus den Fonds der Dachverordnung erhalten (Prioritäten können gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Dachverordnung die Unterstützung aus einem oder mehreren Fonds verwenden). Trägt der JTF zu einem Programm bei, so muss die JTF-Zuweisung ergänzende Übertragungen umfassen und in Beträge im Einklang mit den Artikeln 3 und 4 der JTF-Verordnung aufgeteilt werden. (1) Wenn die technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Dachverordnung gewählt wurde. Tabelle 9B: Auflistung der geplanten Programme mit vorläufigen Mittelzuweisungen Bezeichnung [255] Fonds Regionenkategorie Unionsbeitrag nationaler Beitrag Insgesamt Unionsbeitrag ohne technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung Unionsbeitrag für technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung Programm 1 EFRE stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Programm 2 Kohäsionsfonds entfällt Programm 3 ESF+ stärker entwickelt Übergang weniger entwickelt Randlage und nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte Programm 4 JTF-Zuweisung (Artikel 3 der JTF-Verordnung) entfällt JTF-Zuweisung (Artikel 4 der JTF-Verordnung) entfällt Insgesamt EFRE, Kohäsionsfonds, ESF+, JTF Programm 5 EMFAF entfällt Insgesamt alle Fonds (*1) Der Betrag sollte die Flexibilitätsbeträge gemäß Artikel 18 der Dachverordnung umfassen, die vorläufig zugewiesen wurden. Die tatsächliche Zuweisung der Flexibilitätsbeträge wird erst im Rahmen der Halbzeitüberprüfung bestätigt. (*2) Programme können gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Dachverordnung gemeinsame Unterstützung aus den Fonds erhalten (Prioritäten können gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Dachverordnung die Unterstützung aus einem oder mehreren Fonds verwenden). Trägt der JTF zu einem Programm bei, so muss die JTF-Zuweisung ergänzende Übertragungen umfassen und in Beträge im Einklang mit den Artikeln 3 und 4 der JTF-Verordnung aufgeteilt werden. (1) Wenn die technische Hilfe gemäß Artikel 36 Absatz 5 der Dachverordnung gewählt wurde. Bezug: Artikel 11 der Dachverordnung Tabelle 10: Auflistung der geplanten Interreg-Programme Programm 1 Bezeichnung 1 [255] Programm 2 Bezeichnung 1 [255] 9. Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Stärkung der administrativen Kapazität beim Einsatz der in der Partnerschaftsvereinbarung erfassten Fonds Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe i der Dachverordnung Textfeld [4 500 ] 10. Ein integrierter Ansatz, um die demografischen Herausforderungen von Regionen und Gegenden zu bewältigen und/oder den spezifischen Bedürfnissen von Regionen und Gegenden Rechnung zu tragen (falls zutreffend) Bezug: Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe j der Dachverordnung und Artikel 10 der EFRE- und Kohäsionsfondsverordnung Textfeld [3 500 ] 11. Zusammenfassung der Bewertung der Erfüllung der in Artikel 15 und in den Anhängen III und IV genannten grundlegenden Voraussetzungen (fakultativ) Bezug: Artikel 11 der Dachverordnung Tabelle 11: Grundlegende Voraussetzungen Grundlegende Voraussetzungen Fonds Ausgewähltes spezifisches Ziel (entfällt für den EMFAF) Zusammenfassung der Bewertung [1 000 ] 12. Vorläufiges Klimaschutzbeitragsziel Bezug: Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d der Dachverordnung Fonds Vorläufiger Klimaschutzbeitrag EFRE Kohäsionsfonds (1) Entsprechend den Informationen, die nach Maßgabe der Arten der Intervention und der indikativen finanziellen Aufschlüsselung gemäß Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer viii der Dachverordnung in den Programmen enthalten oder in die Programme einzubeziehen sind.
CCI-Nr. Bezeichnung auf EN [255] Bezeichnung in Landessprache(n) [255] Version Erstes Jahr [4] Letztes Jahr [4] Förderfähig ab Förderfähig bis Nummer des…
Tabelle 1: Finanzinformationen auf Ebene der Priorität und des Programms für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds, den JTF und den EMFAF (Artikel 42 Absatz 2…
In diesem Anhang werden die aufzuzeichnenden Daten festgelegt, ohne dass eine spezifische Struktur für das elektronische System vorgeschrieben wird (z. B.…
Inhalt 1. ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KLIMA-SOZIALPLANS 1.1. Zusammenfassung 1.2. Überblick über die aktuelle Lage der Politik 1.3.…
CCI-Nr. Bezeichnung auf Englisch [255] Bezeichnung in der Landessprache [255] Version Erstes Jahr [4] Letztes Jahr [4] Förderfähig ab Förderfähig bis Nummer des…
1. EINLEITUNG Zur Förderung der harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Union und damit die ESI-Fonds möglichst optimal zur Unionsstrategie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.