Erwägungsgrund 16 32021R1133
Für die Schweiz stellt diese Verordnung, soweit sie sich auf das SIS nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/1862 bezieht, eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands dar, die zu dem in Artikel 1 Buchstabe G des Beschlusses 1999/437/EG in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2008/149/JI des Rates genannten Bereich gehören.