Erwägungsgrund 41 32025R0013
Um sicherzustellen, dass die betreffenden Daten rechtmäßig, sicher, wirksam und rasch verarbeitet werden, sollten die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften in Bezug auf den Router und die Übertragung von API-Daten vom Router an die PNR-Zentralstellen entsprechend für andere PNR-Daten gelten. Diese Vorschriften umfassen auch die Verpflichtungen dieser Verordnung in Bezug auf die Übermittlung und Übertragung von Daten im Zusammenhang mit EU-Flügen im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH sowie in Bezug auf die Anbindung der Fluggesellschaften und der PNR-Zentralstelle an den Router. Hinsichtlich der Vorschriften über den Zeitpunkt der Übertragung, die Übertragungsprotokolle und die Datenformate, in denen die PNR-Datensätze an den Router zu übermitteln sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/681.