Erwägungsgrund 54 32018R1240
Wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Bewertung von Anträgen von den zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten durchgeführt, so findet die Richtlinie (EU) 2016/680 Anwendung.