Verordnung (EU) 2021/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und (EU) 2019/817 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems
Die technischen Anwendungsbestimmungen sollten festgelegt werden, um das ETIAS in die Lage zu versetzen, regelmäßig und automatisch in anderen EU-Informationssystemen zu überprüfen, ob die in der Verordnung (EU) 2018/1240 festgelegten Bedingungen für die weitere Speicherung der Antragsdatensätze weiterhin erfüllt sind.
Erwägungsgrund 6 32021R1152Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen