Erwägungsgrund 1 32021R1750
Am 29. November 2018 erließ der Rat die Verordnung (EU) 2019/440 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Fischereiabkommens (im Folgenden „Fischereiabkommen“).
Am 29. November 2018 erließ der Rat die Verordnung (EU) 2019/440 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Fischereiabkommens (im Folgenden „Fischereiabkommen“).