Erwägungsgrund 2 32021R1750
Am 4. März 2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/441 über den Abschluss des Fischereiabkommen und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls.
Am 4. März 2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/441 über den Abschluss des Fischereiabkommen und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls.