Erwägungsgrund 8 32021R1750
In Anbetracht der mit ihrer rückwirkenden Anwendung verbundenen Dringlichkeit sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
In Anbetracht der mit ihrer rückwirkenden Anwendung verbundenen Dringlichkeit sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —