Art. 1 32018R1049VERORDNUNG (EU) 2018/1049 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird folgende Fußnote „(3)“ eingefügt und mit dem Eintrag für „Rettichblätter“ verknüpft: „(3) Die RHG…
Erwägungsgrund 2 32024R3196VERORDNUNG (EU) 2024/3196 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2024 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Rettichblätter (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung (EU) 2018/62 der Kommission wurde in Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein neuer Eintrag für „Rettichblätter“ als Erzeugnis…
Erwägungsgrund 5 32018R1049VERORDNUNG (EU) 2018/1049 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Demzufolge sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden, bevor die RHG für Grünkohle für die Ware „Rettichblätter“ gelten, damit die erforderlichen Daten…
Erwägungsgrund 3 32021R1771Da zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (EU) 2018/62 keine Daten zu Rückstandsuntersuchungen vorlagen, um zu bestimmen, ob diese Zuordnung angemessen ist,…
Erwägungsgrund 4 32024R3196VERORDNUNG (EU) 2024/3196 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2024 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Rettichblätter (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollten daher in Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zwei getrennte Einträge für Rettichblätter vorgesehen werden, und zwar ein neuer Eintrag…