Art. 145 32021R2085
Finanzbeitrag der Union
Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 beträgt bis zu 600000000 EUR, einschließlich bis zu 30000000 EUR für Verwaltungskosten.