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Für die Verwaltung und Umsetzung jedes einzelnen GAP-Strategieplans sollte eine nationale Verwaltungsbehörde verantwortlich sein, die auch der zentrale Ansprechpartner der Kommission sein sollte. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch in der Lage sein, regionale Verwaltungsbehörden einzurichten, wenn Elemente der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf regionaler Ebene bearbeitet werden. Die Verwaltungsbehörden sollten einen Teil ihrer Aufgaben delegieren können, tragen jedoch weiter die Verantwortung für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung und sorgen für die Kohärenz und die Schlüssigkeit des GAP-Strategieplans sowie für die Abstimmung zwischen der nationalen Verwaltungsbehörde und den regionalen Verwaltungsbehörden. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die finanziellen Interessen der Union bei der Verwaltung und Umsetzung ihrer GAP-Strategiepläne gemäß der Haushaltsordnung und der Verordnung (EU) 2021/2116 geschützt werden.
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Verwaltungsbehörde für seinen GAP-Strategieplan. Die Mitgliedstaaten können unter Berücksichtigung ihrer…
Die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch ihre Regionen, und die Kommission arbeiten zusammen, um unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit…
Die Verantwortung für die Überwachung der GAP-Strategiepläne sollten die nationale Verwaltungsbehörde und ein zu diesem Zweck eingerichteter nationaler…
Eine einzige Verwaltungsbehörde sollte für die Verwaltung und Durchführung jedes Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verantwortlich sein. Ihre…
Entsprechend dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung sollten die Mitgliedstaaten — gegebenenfalls unter Gewährleistung der Einbeziehung der Regionen in die…
Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der GAP erforderlichen Maßnahmen und Aktionen erfolgt teilweise in geteilter Mittelverwaltung. Um eine wirtschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.