Erwägungsgrund 104 32021R2115
Da die GAP-Strategiepläne der Kommission ermöglichen sollten, ihrer Verantwortung für die Verwaltung der Haushaltsmittel der Union gerecht zu werden, und den Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte Elemente des GAP-Strategieplans Rechtssicherheit bieten sollten, sollten die GAP-Strategiepläne eine spezifische Beschreibung der einzelnen Interventionen, einschließlich der Fördervoraussetzungen, der Mittelzuweisungen, der geplanten Outputs und der Kosten je Einheit enthalten. Neben einem die Zielwerte betreffenden Plan ist ein Finanzplan erforderlich, der für jede Intervention einen Überblick über sämtliche Haushaltsaspekte enthält.